
Fritz Zahnd
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Avocat à la Cour (Luxemburg)
Rechtsanwalt (Deutschland)
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (FU Hagen)
Inhaber Q-Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
Tätigkeitsbereiche

Baurecht in Luxemburg
Rechtsanwalt Fritz Zahnd bietet langjährige Erfahrung in der anwaltlichen Unterstützung zahlreicher großer und mittlerer, nationaler und internationaler Bauprojekte.
Gerne übernehmen wir eine eingehende Prüfung der Bauverträge, des Architektenvertrags, der Werkverträge etc. und erörtern mit Ihnen etwaigen Handlungsbedarf. Bei entstehenden Konflikten in der Bauphase oder auch danach wegen Baumängeln oder ausstehenden Honorar- bzw. Werklohnforderungen oder ähnlichem, sind wir der richtige Partner um Ihre finanziellen oder Gewährleistungsansprüche effektiv geltend zu machen.
Luxemburgisches Baurecht:
Informationen für Bauherren, Architekten und Bauunternehmen
Die Luxemburger Bauordnung regelt alle rechtlichen Fragen rund um den Bau von Immobilien. Dazu gehören beispielsweise die Genehmigung von Bauvorhaben, die Ausführung von Bauleistungen und die Abrechnung von Bauleistungen. Aber auch baurechtliche Verantwortlichkeiten und die Einhaltung von Bauvorschriften spielen eine wichtige Rolle.
Wer in Luxemburg bauen möchte, muss zunächst eine Baugenehmigung beantragen. Sie wird von der zuständigenBehörde ausgestellt, wenn das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Damit Bauvorhaben erfolgreich abgeschlossen werden können, muss auch die Ausführung von Bauleistungen den Vorschriften entsprechen.
Auch das luxemburgische Baurecht enthält spezifische Regelungen zu Bauverträgen und Bauabrechnungen. Bauherr und Bauunternehmen sollten daher vor Abschluss des Bauvertrags die rechtlichen Rahmenbedingungen recherchieren. Bei Streitigkeiten über ein Bauvorhaben können sich die Parteien auch auf das Bauvertragsgesetz berufen.
Insgesamt ist es für Bauherren, Architekten und Bauunternehmen wichtig, mit dem luxemburgischen Baurecht vertraut zu sein, um rechtliche Probleme zu vermeiden und ein erfolgreiches Bauprojekt sicher zustellen.
Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht ist ein Teilbereich des deutschen und auch des luxemburgischen Rechts, der sich mit Fragen rund um den Bau von Gebäuden und Anlagen befasst. Es regelt unter anderem die Erteilung von Baugenehmigungen, die Einhaltung von Bauvorschriften und die Durchführung von Bauprojekten. Im öffentlichen Baurecht werden auch Fragen rund um den Schutz von Denkmälern und die Nutzung von Flächen in der Landschaft geregelt.
Das Architekten- und Ingenieurrecht ist ein Teilbereich des Baurechts, der sich mit den Rechtsbeziehungen und Pflichten von Architekten und Ingenieuren befasst. Es regelt unter anderem die Haftung von Architekten und Ingenieuren für Mängel an den von ihnen geplanten oder errichteten Bauwerken, die Ausübung ihrer Berufe und die Zusammenarbeit mit Bauherren und anderen beteiligten Personen. In Deutschland ist das Architekten- und Ingenieurrecht in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, wie dem Architektengesetz und dem Ingenieurgesetz, geregelt.
Architekten- und Ingenieurrecht
Immobilien-recht
Das Immobilienrecht ist der Bereich des Rechts, der sich mit dem Eigentum und der Nutzung von Immobilien befasst. Dazu gehören sowohl das private Wohnimmobilienrecht als auch das öffentliche Baurecht und das Grundstücksrecht. Das Immobilienrecht regelt Fragen bezüglich des Kaufs, Verkaufs, der Vermietung und Verpachtung von Immobilien, aber auch bei Streitigkeiten über Nachbarschaftsrechte oder Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit Immobilien.
„Privates Baurecht“ ist die deutsche Bezeichnung für das private Baurecht, das die Rechtsverhältnisse und Rechtsgeschäfte zwischen an Bauvorhaben beteiligten Privaten bezeichnet. Dies kann Grundstückseigentümer, Entwickler, Auftragnehmer und andere Fachleute oder Unternehmen umfassen, die an der Planung, Gestaltung und Ausführung von Bauprojekten beteiligt sind. Das private Baurecht umfasst eine Vielzahl von Fragen, die während des Bauprozesses auftreten können, einschließlich Vertragsverhandlungen, Schadens- oder Mängelhaftung sowie Streitigkeiten über Zahlungs- oder andere Bedingungen. Das private Baurecht kann komplex sein und es ist wichtig, dass alle an einem Bauprojekt Beteiligten ein klares Verständnis ihrer Rechte und Pflichten nach dem Gesetz haben.