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BAU- UND
ARCHITEKTENRECHT

FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT IN
LUXEMBURG UND DEUTSCHLAND

ÖFFENTLICHES BAURECHT

Das öffentliche Baurecht ist ein Teilbereich des deutschen und auch des luxemburgischen Rechts, der sich mit Fragen rund um den Bau von Gebäuden und Anlagen befasst. Es regelt unter anderem die Erteilung von Baugenehmigungen, die Einhaltung von Bauvorschriften und die Durchführung von Bauprojekten. Im öffentlichen Baurecht werden auch Fragen rund um den Schutz von Denkmälern und die Nutzung von Flächen in der Landschaft geregelt.

Das Architekten- und Ingenieurrecht ist ein Teilbereich des Baurechts, der sich mit den Rechtsbeziehungen und Pflichten von Architekten und Ingenieuren befasst. Es regelt unter anderem die Haftung von Architekten und Ingenieuren für Mängel an den von ihnen geplanten oder errichteten Bauwerken, die Ausübung ihrer Berufe und die Zusammenarbeit mit Bauherren und anderen beteiligten Personen. In Deutschland ist das Architekten- und Ingenieurrecht in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, wie dem HOAI und dem Ingenieurgesetz IngG, geregelt.

ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT

IMMOBILIENRECHT

Das Immobilienrecht ist der Bereich des Rechts, der sich mit dem Eigentum und der Nutzung von Immobilien befasst. Dazu gehören sowohl das private Wohnimmobilienrecht als auch das öffentliche Baurecht und das Grundstücksrecht. Das Immobilienrecht regelt Fragen bezüglich des Kaufs, Verkaufs, der Vermietung und Verpachtung von Immobilien, aber auch bei Streitigkeiten über Nachbarschaftsrechte oder Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit Immobilien.

Das private Baurecht kann Grundstückseigentümer, Entwickler, Auftragnehmer und andere Fachleute oder Unternehmen umfassen, die an der Planung, Gestaltung und Ausführung von Bauprojekten beteiligt sind.

Es umfasst eine Vielzahl von Fragen, die während des Bauprozesses auftreten können, einschließlich Vertragsverhandlungen, Schadens- oder Mängelhaftung sowie Streitigkeiten über Zahlungs- oder andere Bedingungen.

Das private Baurecht kann überaus komplex sein und es ist wichtig, dass alle an einem Bauprojekt Beteiligten ein klares Verständnis ihrer Rechte und Pflichten nach dem Gesetz haben.

Das private Baurecht ist ein Schwerpunkt der Kanzlei. Wir unterstützen in allen Projektphasen des Hausbaus, Anlagenbaus, Land- und Wasserbaus –

besser früher als später, denn Prävention ist wirtschaftlicher als ein Gerichtsverfahren.

In diesem Sinne betreiben wir juristisches Bauprojektmanagement. Wir entwickeln individuelle, durchdachte Verträge, die Ihren Verhandlungen von Anfang an eine solide Basis bieten.

Wir haben gerichtlich anerkannte Sachverständige an Ihrer Seite – auch- und vor Allem-  wenn es hart auf hart kommt.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und der Fähigkeiten unserer Berufungsexperten sind wir nicht nur in Deutschland, sondern auch in Luxemburg zugelassen.

Wir kennen jeden Zentimeter des juristischen Prozesses und führen Sie proaktiv an Ihr Ziel.

Im Rahmen der Prävention unterstützen wir Sie juristisch auch in folgenden Themenbereichen:

Juristische Bauprojektleitung

Individuelle Gestaltung von Bauverträgen

Ausschreibungen

Verhandlungen

Prozessvertretung

PRIVATES BAURECHT

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