M&S Law
Avocats à la Cour · Rechtsanwälte · Solicitors · Barristers
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CONSTRUCTION LAWLUXEMBOURG
Fritz Zahnd · Avocat à la Cour (Luxemburg) · Rechtsanwalt (Deutschland)
Construction Law Luxembourg
Fritz Zahnd berät und vertritt Unternehmen, Bauherren und Privatpersonen im Bau- und Architektenrecht, Steuerrecht sowie bei grenzüberschreitenden Fragestellungen zwischen Luxemburg und Deutschland.
Profil von Fritz Zahnd ↘
Ihr Ansprechpartner
Universitäten Bern, Genf und Trier. Referendariat in Trier.
Doppelzulassung als Rechtsanwalt in Deutschland und Avocat à la Cour in Luxemburg.
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (FU Hagen).
Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Autor von Büchern und Aufsätzen im deutschen und internationalen Steuerrecht.
Deutsch, Schweizerdeutsch, Französisch, Englisch und Luxemburgisch.
Rechtsgebiete
02Die Arbeit konzentriert sich auf drei Bereiche, in denen technische Abläufe, wirtschaftliche Interessen und unterschiedliche Rechtsordnungen oft gleichzeitig zusammenkommen.
Das öffentliche Baurecht ist ein Teilbereich des deutschen und auch des luxemburgischen Rechts. Es befasst sich mit Fragen rund um den Bau von Gebäuden und Anlagen, etwa mit Baugenehmigungen, Bauvorschriften, Denkmalschutz und der Nutzung von Flächen.
Das Architekten- und Ingenieurrecht betrifft die Rechtsbeziehungen und Pflichten von Architekten und Ingenieuren. Es regelt unter anderem die Haftung für Mängel an geplanten oder errichteten Bauwerken, die Berufsausübung und die Zusammenarbeit mit Bauherren und weiteren Beteiligten. In Deutschland ist dieser Bereich unter anderem durch die HOAI und das Ingenieurgesetz geregelt.
Das Immobilienrecht betrifft Eigentum und Nutzung von Immobilien. Dazu gehören der Kauf, Verkauf, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien ebenso wie Fragen des Grundstücksrechts, Nachbarschaftsrechts und Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit Immobilien.
Im privaten Baurecht können Grundstückseigentümer, Entwickler, Auftragnehmer und weitere Fachleute beteiligt sein. Es geht dabei unter anderem um Vertragsverhandlungen, Schadens- oder Mängelhaftung sowie Streitigkeiten über Zahlungen und andere Bedingungen.
Das private Baurecht ist ein Schwerpunkt der Kanzlei. Wir unterstützen in allen Projektphasen des Hausbaus, Anlagenbaus sowie Land- und Wasserbaus. Besser früher als später, denn Prävention ist wirtschaftlicher als ein Gerichtsverfahren. Wir entwickeln individuelle Verträge, die Verhandlungen von Anfang an eine solide Basis geben. Wenn es zu einem Konflikt kommt, kann die Zusammenarbeit mit gerichtlich anerkannten Sachverständigen eingebunden werden.
Bereits von der Firmengründung an beraten wir Unternehmen in steuerlichen Angelegenheiten, von Umsatzsteuer über Gewerbesteuer bis zur Grundsteuer, und erläutern internationale Vorgaben. Insbesondere für Gründungen in Luxemburg prüfen wir, wie sich Verträge rechtssicher steuerlich gestalten lassen.
Fritz Zahnd vertritt auch Privatpersonen in steuerrechtlichen Angelegenheiten gegenüber Finanzamt oder Finanzgerichten. Die Beratung umfasst Geschäftsmodelle und Unternehmensstrukturen ebenso wie Verfahren vor Behörden und Gerichten.
Für Unternehmen umfasst die Beratung auch die Gestaltung und Umsetzung rechtlich konformer, wirtschaftlich sinnvoller Steuerstrukturen. Dazu gehören grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung sowie Holding- und Finanzierungsstrukturen. Im Umgang mit Finanzbehörden begleiten wir bei der Zusammenarbeit und bei Selbstanzeigen.
Im Steuerstrafrecht und bei Tax Compliance beraten wir in allen Phasen eines Strafverfahrens: von der Prävention über Selbstanzeigen bis zur Verteidigung bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung, des Betrugs, der Bilanzfälschung oder Geldwäsche. Unternehmen unterstützen wir bei der Umsetzung von Compliance-Programmen, um steuerstrafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Im Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht können auch Vorwürfe von Korruption, Insiderhandel oder Bestechung eine Rolle spielen.
Rechtsanwalt Fritz Zahnd bietet seinen Mandanten auch auf den Grenzgänger betreffenden Rechtsgebieten ein breites Spektrum an Leistungen. Neben Einspruchs- und Klageverfahren, etwa wegen eines Steuerbescheids, beraten wir zur Haftung von Geschäftsführern oder Vorständen für Steuerschulden einer Gesellschaft und vertreten gegebenenfalls gegenüber einem Haftungsbescheid. Auch bei Fragen zur Einkommensteuererklärung und zur Steuerpflicht können sich Grenzgänger aus Luxemburg an uns wenden.
Wenn Sie als deutsches Unternehmen in Luxemburg aktiv sind oder dort ein Unternehmen gründen wollen, werden Sie mit Unterschieden zwischen deutschem und luxemburgischem Recht konfrontiert. Gleiches gilt für Vorhaben aus Bau- und Immobilienrecht.
In grenzüberschreitenden Arbeitsrechtsverhältnissen beraten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Gestaltung des Arbeitsvertrags und zu besonderen Absprachen im laufenden Arbeitsverhältnis. Auch Geschäftspartnerschaften und Joint Ventures, Gründungen, die Übertragung von Geschäftsanteilen, Konflikte bei Gesellschafterbeschlüssen und die Durchsetzung von Verträgen zählen zu den wiederkehrenden Themen.
Früh handeln
Rechtliche Fragen gehören auf den Tisch, bevor Rechnungen streitig sind oder der Bauablauf stockt. Verträge, Zuständigkeiten und Dokumentation früh zu prüfen, spart in vielen Fällen Zeit, Geld und unnötige Eskalation.
Projekt besprechen ↘Beratung in Luxemburg und DeutschlandKontakt
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⌖An der Ziegelei 2a