Rechtsgebiet 02

Steuer- und Steuerstrafrecht

Unternehmensstruktur, steuerliche Gestaltung und mögliche strafrechtliche Risiken müssen zusammen betrachtet werden. Genau dort setzt die Beratung an.

Steuerfragen vor der Auseinandersetzung klären.

Bereits ab der Unternehmensgründung berät Fritz Zahnd zu steuerlichen Themen, von Umsatzsteuer über Gewerbe- und Grundsteuer bis zu internationalen Vorgaben. Bei Gründungen in Luxemburg wird auch geprüft, wie Verträge steuerlich rechtssicher gestaltet werden können.

Die Beratung richtet sich an Unternehmen und Privatpersonen. Sie umfasst Geschäftsmodelle, Unternehmensstrukturen sowie Verfahren vor Finanzbehörden und Finanzgerichten.

Strukturen und Betriebsprüfung

Bei grenzüberschreitender Tätigkeit greifen Steuerrecht, gesellschaftsrechtliche Fragen und Finanzierung häufig ineinander. Die Beratung umfasst rechtlich zulässige und wirtschaftlich tragfähige Steuerstrukturen, internationale Unternehmensbesteuerung sowie Holding- und Finanzierungsstrukturen.

  • Steuergestaltung und Betriebsprüfung
  • Internationale Unternehmensbesteuerung
  • Holding- und Finanzierungsstrukturen
  • Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Selbstanzeigen

Steuerstrafrecht und Tax Compliance

Im Steuerstrafrecht und bei Tax Compliance erfolgt die Beratung in allen Phasen eines Strafverfahrens: bei Prävention, Selbstanzeigen und der Verteidigung gegen Vorwürfe der Steuerhinterziehung, des Betrugs, der Bilanzfälschung oder Geldwäsche.

Unternehmen werden bei Compliance-Programmen unterstützt, damit steuerstrafrechtliche Risiken früh erkannt werden. Im Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht können auch Vorwürfe von Korruption, Insiderhandel oder Bestechung eine Rolle spielen.