Rechtsgebiet 01

Bau- und Architektenrecht

Verträge, technische Schnittstellen und wirtschaftliche Folgen greifen im Bauprojekt eng ineinander. Die Beratung setzt deshalb vor dem ersten Streit an.

Rechtliche Arbeit entlang des Bauablaufs.

Das private Baurecht gehört zu den Schwerpunkten der Kanzlei. Fritz Zahnd begleitet Projekte im Hausbau, Anlagenbau sowie Land- und Wasserbau, von der Vertragsgestaltung und Ausschreibung bis zu Mängeln, Vergütung und einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.

Im öffentlichen Baurecht stehen regelmäßig Fragen zu Baugenehmigungen, Bauvorschriften, Denkmalschutz und Flächennutzung im Raum. In Luxemburg und Deutschland unterscheiden sich die rechtlichen Ausgangspunkte. Das sollte früh geklärt werden.

Verträge, Vergabe und Projektbegleitung

Im privaten Baurecht sind Grundstückseigentümer, Entwickler, Auftragnehmer, Architekten, Ingenieure und weitere Fachleute beteiligt. Klare Verträge und sauber dokumentierte Zuständigkeiten helfen, spätere Streitfragen nicht erst auf der Baustelle zu lösen.

  • Juristische Begleitung von Bauprojekten
  • Individuelle Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen
  • Ausschreibungen, Vergaben und Vertragsverhandlungen
  • Vergütung, Nachträge, Mängel und Schadenersatz
  • Prozessvertretung und Zusammenarbeit mit gerichtlich anerkannten Sachverständigen

Architekten, Ingenieure und Immobilien

Das Architekten- und Ingenieurrecht betrifft die Rechtsbeziehungen und Pflichten von Architekten und Ingenieuren. Dazu gehören Haftungsfragen bei geplanten oder errichteten Bauwerken, die Berufsausübung und die Zusammenarbeit mit Bauherren. In Deutschland sind unter anderem die HOAI und das Ingenieurgesetz relevant.

Zum Immobilienrecht zählen Eigentum und Nutzung von Immobilien, Kauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung sowie Fragen des Grundstücks- und Nachbarschaftsrechts.